Jetzt Termin buchen

Reverse-Charge: Neue BFH-Entscheidung und ihre Auswirkungen auf Amazon-Händler

Amazon, Steuerrecht

admintaxware2024

14/06/2024

Einleitung

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. April 2024 hat weitreichende Auswirkungen auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im E-Commerce. In diesem Beitrag erklären wir, was Reverse-Charge bedeutet und welche Konsequenzen das Urteil für Amazon-Händler hat.

Reverse-Charge-Verfahren erklärt

Das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) bedeutet die Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen wie Werbeleistungen und Fulfillment-Gebühren, die über Plattformen wie Amazon, Facebook und TikTok bezogen werden.

Das aktuelle BFH-Urteil

Der BFH hat am 31. Januar 2024 entschieden, dass für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr.) des Leistungsempfängers erforderlich ist. Dies bedeutet, dass Onlinehändler die Umsatzsteuer auch dann schulden, wenn sie ihre UStID-Nr. nicht hinterlegt haben.

Auswirkungen des Urteils
  • Umsatzsteuerpflicht: Händler müssen die Umsatzsteuer für eingekaufte Dienstleistungen abführen, unabhängig davon, ob eine UStID-Nr. hinterlegt wurde.
  • Vorsteuerabzug: Händler können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, sofern sie nicht als Kleinunternehmer agieren.
  • Falsche Rechnungen: Wenn Plattformen wie Amazon oder TikTok mit Umsatzsteuer abrechnen, ist diese nicht abziehbar, da sie als 14c-Steuer gilt.

Betriebsprüfungen im Fokus

Das Finanzamt hat das Reverse-Charge-Verfahren im E-Commerce verstärkt im Blick. Ein aktueller Betriebsprüfungsbericht zeigt, dass Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich drohen, wenn die Stammdaten nicht korrekt gepflegt werden.

Fazit

Das Urteil des BFH verdeutlicht die Bedeutung der korrekten Pflege von Stammdaten und der Einhaltung der Reverse-Charge-Vorschriften. Onlinehändler sollten sicherstellen, dass ihre UStID-Nr. korrekt hinterlegt ist und sich bei Unklarheiten professionellen Rat einholen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Compliance und Rechtssicherheit beginnen mit der sorgfältigen Pflege der Stammdaten.